seniorweb.ch, 4. April 2020
Pflegeversicherungen rechnen sich nur für Gutbetuchte
Manche Kassen werben für Pflegeversicherungen. Ist das ein sinnvoller Schutz? Meistens nein. Von solchen Verträgen profitieren nur Leute mit hohem Einkommen und Vermögen. Und damit die
Erben.
Corona hin oder her: Mehr als die Hälfte von uns wird in den letzten zwei oder drei Jahren seines Lebens schwer erkranken und leiden. Mehr als ein Drittel wird acht bis zehn Jahre vor dem Tod
dement werden. Wir können hoffen, dass wir zu jenen gehören, denen ein gnädiges Ableben vergönnt sein wird. Sind wir dank unserem Sozialnetz wenigstens finanziell auf der sicheren Seite, wenn die
Pflegekosten im letzten Lebensabschnitt in die Höhe schnellen? Ja, wir brauchen uns deswegen keine Sorgen zu machen. In den meisten Fällen sind wir allerdings nicht gewappnet, weil die
Versicherungen zahlen, sondern weil der Staat einspringt. Ergänzungsleistungen heisst der Rettungsanker.
Wir Schweizer und Schweizerinnen neigen dazu, uns gegen möglichst viele Gefahren abzusichern, von der Hochzeitsversicherung (gegen Absagen) bis zur Handyversicherung (gegen Diebstahl und
Beschädigung). Sinnvoll sind diese seltsamen Policen eher nicht. Richtig ist es hingegen, uns vor den finanziellen Folgen von Krankheiten zu schützen. Pflegeversicherungen versprechen zusätzlich
Schutz, wenn wir lange Zeit pflegebedürftig sind. Mehrere Anbieter wie die Krankenkasse Helvetia oder der Lebensversicherer Swisslife ermöglichen solche Policen. Doch lohnen sie sich solche
Verträge? Die Antwort: Meistens nein – diese Absicherung rechnet sich nur für Leute mit hohem Einkommen und stattlichem Vermögen.
Im Heim benötigen die meisten Ergänzungsleistungen
Ein Monat in einem Altersheim kostet durchschnittlich 8700 Franken pro Person. Wenn jemand erhöht pflegebedürftig ist, kann dieser Betrag auf das Doppelte steigen. Gedeckt werden diese hohen
Summen durch die Renten, das heisst AHV und wenn vorhanden Pensionskassen, weiter durch die Krankenkassen, die öffentliche Hand und durch den Vermögensverzehr. Das Vermögen ist durch einen
Freibetrag geschützt, für Alleinstehende 37’500 Franken. Vom Mehrbetrag wird jährlich ein Fünftel zur Deckung der Heimkosten verwendet. In den meisten Fällen reicht all dies jedoch nicht. Das
Manko decken die Ergänzungsleistungen (EL) der AHV. Rund 60 Prozent der Heimbewohnerinnen und -bewohner sind auf diese Hilfe angewiesen.
Bloss Futter für die Kassen sind die Pflegekostenversicherungen allerdings nicht. Sie schützen das Vermögen und damit auch das Wohneigentum. Auf die Spitze gebracht: Es sind Versicherungen für
die Erben. Das funktioniert so: Die Zahlungen der Kassen werden zum Reineinkommen der Betroffenen dazugerechnet. Die Ergänzungsleistungen vermindern sich dadurch oder fallen ganz weg. Kleiner
wird damit aber auch der Anteil, der aus dem Vermögen in die Heimrechnung fliesst. Für Gutgestellte kann sich eine Pflegeversicherung deshalb lohnen. Sie müssen sich allerdings überlegen, ob sie
ihr Vermögen um die Prämien für Pflegekosten schmälern wollen, die vielleicht gar nicht anfallen. Wichtig zu wissen ist ausserdem, dass die Verträge vor dem 65. Altersjahr zu unterschreiben sind
und dass die Versicherer bei bestehende Krankheiten abwinken können.
Eine Versicherung abschliessen, damit die Erben profitieren: Da gibt es Gründe dafür und dagegen. Undiskutabel ist hingegen, dass die Prämienzahler den Staat schonen, indem sie weniger oder gar
keine Ergänzungsleistungen beziehen. Mit diesen Unterstützungszahlungen beteiligt sich die öffentliche Hand an den Pflegekosten. Drei von fünf EL-Franken gehen unterdessen an Heimbewohner,
Tendenz steigend.
Politiker wollen Versicherungsobligatorium
Soll der Staat derart massiv das Gesundheitswesen subventionieren? Oder soll die Bevölkerung über eine obligatorische Pflegekostenversicherung vermehrt zur Kasse gebeten werden? Nach einer
Studie des Versicherers Swisslife wünschen die meisten Schweizerinnen und Schweizer, dass die Pflege privat oder über die Krankenkassen zu finanzieren sei. Es ist allerdings anzunehmen, dass
viele Befragte die Konsequenzen nicht berücksichtigt haben. Die Prämien für einen solchen Schutz wären für viele untragbar hoch, die Last müsste sozial abgefedert werden.
Auf politischer Ebene sind verschiedene Vorstösse unterwegs. Die Leitplanken sind bei allen identisch: Der Staat soll weiterhin in der Pflicht bleiben, sozial Schwächere sind bei den Prämien zu
entlasten und der Versicherungsschutz muss obligatorisch werden. Den politischen Druck verstärken der Bund und die Kantone. Die steigenden Pflegekosten belasten die öffentliche Hand immer mehr
und der Staat möchte die Last gleichmässiger verteilen. Deutschland kennt seit 1995 eine obligatorische Pflegeversicherung. Gespiesen wird sie durch Lohnbeiträge, je hälftig von
Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dadurch werden etwa 50 Prozent der Pflegekosten gedeckt.